2018-03-06: Geänderte Geschäftsanschrift: Lindenallee 4 a, 17498 Behrenhoff OT Stresow-Siedlung. Wohnort geändert und Geburtsdatum von Amts wegen ergänzt, nun: Geschäftsführer: Schmidt, Jörg, Putbus, *09.11.1953, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-03-07: Bestellt als Geschäftsführer: Winkel, Peter-Uwe, Neustrelitz, *01.02.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-03-17: Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Jörg, Putbus, *09.11.1953.
2020-08-03: Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2020 hat unter Neufassung der Satzung die Änderung in § 5 und mit ihr die Änderung der Allgemeinen Vertretungsregelung sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der 2.Schmidt & Thürmer Holzhandlung, Säge- und Hobelwerk Verwaltungs GmbH, Dargen (Amtsgericht Stralsund HRB 7518) beschlossen. 52.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.07.2020 mit der 2. Schmidt & Thürmer Holzhandlung, Säge- und Hobelwerk Verwaltungs GmbH mit Sitz in Dargen (Amtsgericht Stralsund HRB 7515) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.