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Schmidt-Consult AG

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Siemensstraße 16
66128 Saarbrücken
1x Adresse:

Im Herrnkreth 11
66265 Heusweiler


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mind. 4 Mitarbeiter
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5x HR-Bekanntmachungen:

2013-06-20:
Die Hauptversammlung vom 29.05.2013 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Firma, Sitz), 3 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Sitzverlegung nach Perl und die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Vermittlung von Versicherungen, die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume; die Unternehmensberatung. Bestellt als Vorstand: Krautkremer, Holger, Perl, *30.01.1970, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Vorstand: Schmidt, Karl-Ludwig, Saarbrücken, *28.02.1970. Neuer Sitz: Perl. Geschäftsanschrift: Auf Keilen 5, 66706 Perl.

2013-06-20:
Der Vorstand hat eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister eingereicht (§ 106 AktG).

2017-08-28:
Die Hauptversammlung vom 14.08.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Saarlouis beschlossen. Neuer Sitz: Saarlouis. Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Allee 1, 66740 Saarlouis.

2019-01-24:
Die Hauptversammlung vom 04.01.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Heusweiler beschlossen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Krautkremer, Holger, Heusweiler, *30.01.1970, einzelvertretungsberechtigt. Neuer Sitz: Heusweiler. Geschäftsanschrift: Im Herrnkreth 11, 66265 Heusweiler.

2021-12-15:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 07.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.07.2021 mit der Conexia GmbH mit Sitz in Heusweiler verschmolzen. Der Rechtsträger ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.