2012-07-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2012, mit Nachtrag vom 04.07.2012. Geschäftsanschrift: Dreieichstraße 59, 60594 Frankfurt am Main. Gegenstand: Freiberufliche Planungs-, Bauüberwachungs- und Beratungstätigkeiten gemäß der Leistungsbilder der HOAI. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Plöcker, Markus, Frankfurt am Main, *28.11.1966; Schmidt, Christian, Griesheim, *20.05.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-11-15: Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Plöcker, Markus, Hanau, *28.11.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.09.2021 im Wege des Formwechsels in die Schmidt Plöcker Architekten PartG mbB mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, PR 2922) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.