2021-06-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.05.2021. Geschäftsanschrift: Zur Kapelle 14, 54492 Erden. Gegenstand: Der Handel mit und der Im- und Export von Wein und weinhaltigen Getränken, Spirituosen und alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmitges, Kilian, Erden, *14.01.1994, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-07-19: Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf nunmehr 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.07.2021 nebst Berichtigung vom 16.07.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 08.07.2021 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Schmitges, Kilian, Erden, * 14.01.1994 unter der Firma "Schmitges Weine, Inh. Kilian Schmitges e.K." in Erden (Amtsgericht Wittlich HRA 41706) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.