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Schmitt Kraftfahrzeug-Reparatur- und Handels GmbH

Reparaturbetrieb, Handelsgesellschaft, Kfz...
Adresse / Anfahrt
Comotorstraße 11
66802 Überherrn
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2008-04-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 7 (Jahresabschluss) und 11 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung der Firma sowie des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Schmitt Kraftfahrzeug-Reparatur- und Handelsgesellschaft. Neuer Unternehmensgegenstand: der Betrieb einer Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstatt, der Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen und Anhängern und deren Teilen, die Vermietung von Kraftfahrzeugen und Anhängern.

2008-08-20:
Schmitt Kraftfahrzeug-Reparatur- und Handelsgesellschaft mbH.

2009-01-22:
Bestellt zur Geschäftsführerin: Schmitt, Josepha, Merten/Frankreich, *17.08.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmitt, Theo, Saarlouis. Prokura erloschen: Schmitt, Josepha, Merten/ Frankreich, *17.08.1970. Geschäftsanschrift: Comotorstraße 11, 66802 Überherrn.

2012-07-05:
Nach Namensänderung berichtigend neu vorgetragen: Geschäftsführerin: Peter, Josepha, Merten/Frankreich, *17.08.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-09-08:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2014 mit der Schmitt Transport GmbH mit Sitz in Überherrn (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 23290) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-03-13:
Nach Änderung des Wohnortes, nunmehr: Geschäftsführerin: Peter, Josepha Theodora, Mettlach, *17.08.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.