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Schmitt Recycling & Entsorgung GmbH & Co. KG

Abfallunternehmen, Abfälle, Entsorgungsunternehmen..., Drexack, Gefährliche, Wertstoffhof, Sonderabfälle, Datenträgervernichtung, Trying
Adresse / Anfahrt
Böcklerstraße 31
36041 Fulda
Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-02-14:
Schmitt Recycling & Entsorgung GmbH & Co. KG, Fulda (Böcklerstraße 31, 36041 Fulda, Entsorgungsfachbetrieb bestehend im Einsammeln, Befördern, Lagern und Behandeln (Sortieren) (R13) von Abfällen.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: Schmitt Recycling Verwaltung GmbH, Fulda (Fulda HRB 5396).

2009-01-07:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.12.2008 Unternehmensteile des von dem Einzelkaufmann Schmitt, Maria, Fulda, * 11.09.1956 unter der Firma Maria Schmitt e.Kfr. in Fulda (HRA 5207) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-01-07:
Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 23.12.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-01-10:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Gierth, Andreas, Großenlüder, *30.10.1976.