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Schmittgall Tower 5 GmbH

Marketing und Werbung, Außendienst-App, Kundengespräch..., Gesprächsunterlagen, Ihrem individuellen Bedarf, Nutzerfluss, Anfragerate, Drosseln, Nutzungsprofilen, beschränkter
Adresse / Anfahrt
Albstraße 14
70597 Stuttgart
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 18 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2007-01-15:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Besse, Dörthe, Vaihingen/Enz, *03.03.1967.

2007-09-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Schmittgall TOWER 5 Agentur für Dialogmarketing GmbH.

2008-05-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Funk, Heidrun, Stuttgart, *12.08.1967; Schmittgall, Julian, Stuttgart, *23.01.1975, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Krenz, Winfried, Stuttgart, *31.12.1956; Schmittgall, Florian, Stuttgart, *25.11.1968.

2018-04-18:
Bestellt als Geschäftsführer: Cabalzar, Patrick Sylvester, Krefeld, *01.01.1967. Nicht mehr Geschäftsführer: Funk, Heidrun, Stuttgart, *12.08.1967.

2020-05-19:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.05.2020 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schmittgall Werbeagentur GmbH", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 220919) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-05-19:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 19.05.2020 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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