2021-08-11: Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwalt im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. IRd § 59a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Schneiders, Thomas, Rechtsanwalt, Düsseldorf, *12.04.1981; Dr. von Arnim, Moritz, Rechtsanwalt, Düsseldorf, *04.08.1991, jeweils mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.