2008-09-08: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2008 hat die Änderung der §§ 6 (Beschlüsse) und 9 (Tod eines Gesellschafters) der Satzung beschlossen. Die Schwärzler & Hengge OHG mit dem Sitz in Röthenbach (Amtsgericht Kempten HRA 8910) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-08: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Schwärzler & Hengge OHG mit dem Sitz in Röthenbach und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.