2006-09-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.06.2006 mit Nachtrag vom 12.07.2006. Gegenstand des Unternehmens: An- und Verkauf von bebautem und unbebautem Grundbesitz, Eigenheimen, Wohnungs- und Teileigentumsrechten, Erbbau- und Nutzungsrechten und sonstigen grundstücksgleichen Rechten, deren Vermittlung, die Erschließung von Grundbesitz, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung sowie Hausmeisterdienste von Immobilien, die Vermögens- und wirtschaftliche Beratung sowie Betreuung aller Art, soweit dies keiner besonderen gesetzlichen Erlaubnis bedarf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schnitzler, Irina, Leipzig, *06.01.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2007-10-18: Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zweck der Übernahme des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme der Irina Schnitzler, Immobilien und Hausverwaltung e. K. mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRA 15308) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.
2007-11-01: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 30.08.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das Vermögen als Ganzes von der Irina Schnitzler, Immobilien und Hausverwaltung e. K. mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRA 15308) übernommen. Die Ausgliederung wurde am 26.10.2007 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 130 Abs. 2 UmwG.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.