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Schommer Media GmbH

Internetunternehmen, Zielgruppenorientierung, Mobileunterstützung..., Shopware, Usability, MAGENTO Internetagentur, OXID, Extensionentwicklung
Adresse / Anfahrt
Königstraße 56
70173 Stuttgart
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2010-03-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.01.2010. Geschäftsanschrift: Hauptstätter Straße 146, 70178 Stuttgart. Gegenstand: Die Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet von Werbe- und Medienprodukten einschließlich deren Entwicklung und Erstellung, ferner die Softwareentwicklung und der Betrieb von Internetdienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schommer, Daniel Ralph Tim, Neustetten, *27.07.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-02-07:
Änderung der Geschäftsanschrift: Königstraße 56, 70173 Stuttgart.

2020-12-18:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.12.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schommer E-Commerce GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 741063) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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