2008-09-22: Die Gesellschafterversammlung hat am 29.07.2008 beschlossen, das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung mit der Lindenhof Grundstücksgesellschaft mbH mit Sitz in Hennef (Amtsgericht Siegburg HRB 3636) um EUR 10.300,00 auf EUR 40.300,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern.
2008-11-10: Die Gesellschafterversammlung hat am 28.10.2008 beschlossen, das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung mit der Lindenhof Grundstücksgesellschaft mbH mit Sitz in Hennef (AG Siegburg, HRB 3636) um EUR 8.900,00 auf EUR 38.900,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern.
2008-11-10: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung sowie der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 28.10.2008 mit der Lindenhof Grundstücksgesellschaft mbH mit Sitz in Hennef (AG Siegburg HRB 3636) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-11-10: Die Eintragungen laufende Nummer 5 Spalten 2 und 6 vom 15.09.2008 (Kapitalerhöhung zum Zwecke der Verschmelzung von EUR 30.000,00 um EUR 10.300,00 auf EUR 40.300,00) sind gemäß § 142 Absatz 1 FGG von Amts wegen gelöscht.