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Schottenland GmbH

Internet, Community, Unterhaltungselektronik..., PreisRocker, Rückantwort, Internet und Onlinemedien, Typ-C, GBit/s, Mehrmals, Preisvergleiche, ALBATROS SP.SICHERH.SCHUH, Motorradhose Kodra
Adresse / Anfahrt
Palisadenstraße 49
10243 Berlin
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2006-09-20:
Firma: Schottenland GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Erbringung von Internetdienstleistungen, insbesondere der Betrieb von Internetportalen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; Schwuchow, Steffen, *08.04.1973, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 02.08.2006 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Schottenland e.K. vom Inhaber Steffen Schwuchow geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtslgericht Charlottenburg, HRA 37662 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 02.08.2006. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

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