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Schröder & Stoll GmbH & Co. KG

Sachverwalter, Versicherungsinteressen, Versicherungskonzepten..., Entlastung und Zeitersparnis, Führungskarriere, Teil unseres Expertenteams
Adresse / Anfahrt
St.-Magnus-Straße 50
28217 Bremen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-02-18:
Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tage und vom 02.01.2008 das von Herrn Volker Stoll, geb. 24.10.1963, wohnhaft in Stuhr, als Inhaber des unter der Firma Volker Stoll e.K., Stuhr (Amtsgericht Walsrode, HRA 200123) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2008-05-19:
Die Spaltung ist mit der am 18.04.2008 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2016-02-03:
Geschäftsanschrift: Schwachhauser Heerstraße 45, 28211 Bremen.

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