2005-09-12: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2005 mit der SIH GmbH mit Sitz in Hilchenbach (AG Siegen HR B 5259) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2005-10-17: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29. August 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29. August 2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29. August 2005 mit der Kantprofil-Vertriebs-GmbH mit Sitz in Hilchenbach (AG Siegen HR B 5575) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-01-22: Nicht mehr Geschäftsführer: Kindermann, Jörg, Siegen, *26.02.1959.
2014-04-09: Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Hilleke, Markus, Siegen, *12.02.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Schlosser, Peter, Daaden, *29.07.1963.
2014-08-29: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07. August 2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 07. August 2014 einen Teil ihres Vermögens ( Bauklempnerei und Bedachung) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Friedr. Schrag GmbH u. Co.KG mit Sitz in Hilchenbach als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-03-30: Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Hilleke, Markus, Siegen, *12.02.1965. Bestellt zum Geschäftsführer: Hacker, Rochus Ruben, Halle, *20.02.1968, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-07-10: Nicht mehr Geschäftsführer: Hacker, Rochus Ruben, Halle, *20.02.1968. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19. Juni 2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die SCHRAG Fassaden GmbH mit Sitz in Chemnitz (AG Chemnitz, HRB 29801) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.