2019-01-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2018. Geschäftsanschrift: In den Krummenäckern 3, 66440 Blieskastel. Gegenstand: Der Betrieb einer Schreinerei sowie die Ausführung aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Schösser, Michael Peter, Blieskastel, *20.07.1961; Schösser, Dustin Rudolf, Blieskastel, *03.11.1996, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-01-22: Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 300,00 zum Zwecke der Übernahme im Wege der Ausgliederung der "Schreinerei Michael Schösser e.K. (AG Saarbrücken HRA 12571) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.800,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.11.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.11.2020 das gesamte Vermögen des von Schösser Michael, Blieskastel, geb.20.07.1961, unter der Firma "Schreinerei Schösser e.K." mit Niederlassung in Blieskastel (AG Saarbrücken HRA 12571) betriebenen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung - zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 3, 126 ff UmwG übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.