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Schreiter & Kroll GmbH

Mauerentfeuchtung, Stufen und Absätzen, Naturbaustoffe..., Selbstabholung, Putze, Handpresse, Kegelnippel, Basis von Kalk, Monate Bestätigter, Monate Bestätigter Kauf
Adresse / Anfahrt
Landsberger Straße 58
04736 Waldheim
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2013-05-02:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schreiter, Uwe, Hartha, *14.08.1960.

2015-01-27:
Bestellt: Geschäftsführer: Kroll, Ronny, Kriebstein OT Ehrenberg, *08.05.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kroll, Harald, Waldheim, *11.04.1949.

2015-06-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2015 hat die Umstellung des Stammkapitals auf 25.564,59 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der AMCON Electronic System GmbH mit dem Sitz in Hartha und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Insbesondere wurden geändert: §§ 1 Abs. 1 , 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital und Stammeinlagen). Neue Firma: Schreiter & Kroll GmbH. Neuer Gegenstand: Groß- und Einzelhandel mit Naturbaustoffen, Produkten der Meß- und Regeltechnik; Mauerwerkstrockenlegung und Mauerwerkssanierung; Forschung, Entwicklung und Herstellung von elektronischen Geräten zur Überwachung und Beeinflussung des Klimas in Immobilien sowie zur Mauerwerksentfeuchtung. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

2015-06-18:
Die AMCON Electronic System GmbH mit dem Sitz in Hartha ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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