2011-03-11: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2010. Geschäftsanschrift: Luisenstraße 14, 76530 Baden-Baden. Gegenstand: Der Betrieb eines Augenoptikerfachgeschäftes einschließlich aller damit zusammenhängenden Nebentätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schrodin, Werner Alois, Baden-Baden, *18.06.1955; Schulz, Peter Hans, Baden-Baden, *13.02.1960; Wersich, Frank, Baden-Baden, *09.08.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-07-26: Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 7 , 8 (Gesellschafterbeschlüsse), 12 (Erbfolge der Gesellschafter), 18 (Wettbewerbsverbot) und 19 (Kündigung) beschlossen.
2019-01-07: Nicht mehr Geschäftsführer: Schrodin, Werner Alois, Baden-Baden, *18.06.1955.
2022-01-05: Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Wersich, Frank, Sinzheim, *09.08.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulz, Peter Hans, Baden-Baden, *13.02.1960.
2022-07-01: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.06.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schrodin & Schulz Optik GmbH", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRB 202023) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.