Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Schroeder & Co. Vertriebsgesellschaft mbH

BioPower
Adresse / Anfahrt
Oderfelder Straße 11
20149 Hamburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
12x HR-Bekanntmachungen:

2006-04-07:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Neitzel, Bernd, Hamburg, *24.05.1968.

2006-06-15:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Korte, Martina, Hamburg, *24.03.1967.

2007-01-19:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Baranek, Björn, Hamburg, *08.09.1972.

2008-12-17:
Die Gesellschafterversammlungen vom 24.10.2008 und 01.12.2008 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Oderfelder Straße 11, 20149 Hamburg. Neuer Unternehmensgegenstand: der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere solchen, deren Geschäfts- gegenstand der Erwerb, der Vertrieb und die Vermietung von Transportcontainern und sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Transportmittel aller Art ist, sowie die Konzeption und der Vertrieb von Kapitalbeteiligungen und die Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, soweit hierfür jeweils keine Erlaubnis erforderlich ist, ausgenommen eine Erlaubnis nach § 34 c GewO.

2009-08-17:
Prokura erloschen Baranek, Björn Bodo, Hamburg, *08.09.1972.

2009-08-20:
Prokura erloschen Baranek, Björn, Hamburg, *08.09.1972.

2010-06-04:
Geschäftsanschrift: Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg.

2010-07-14:
Prokura erloschen Korte, Martina, Hamburg, *24.03.1967.

2012-11-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Verwaltung Schroeder Leasing GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 89355) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-10-29:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Oderfelder Straße 11, 20149 Hamburg. Der mit der Schroeder & Co. Gesellschaft für Beteiligungen mbH & Co. KG (Amtsgericht Hamburg HRA 95984) am 03.11.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 22.10.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2014 hat der Änderung zugestimmt.

2021-06-10:
Die Gesellschaft hat gemäß § 122d UmwG den Verschmelzungsplan vom 04.05.2021 bei dem Handelsregister eingereicht: 1. Angaben zu den beteiligten Gesellschaften, deren Eintragung und Gesellschafter gemäß § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG:1.1 Übertragende Gesellschaft ist die SCS Beteiligungsverwaltung GmbH , eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit dem Sitz in der politischen Gemeinde Salzburg, Österreich, und der Geschäftsanschrift: Karolingerstraße 36, 5020 Salzburg. 1.2 Übernehmende Gesellschaft ist die Schroeder & Co. Vertriebsgesellschaft mbH (eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 82966), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in der politischen Gemeinde Hamburg, Deutschland, und der Geschäftsanschrift: Oderfelder Straße 11, 20149 Hamburg, Deutschland. 1.3 Die übernehmende Gesellschaft ist die Alleingesellschafterin der übertragenden Gesellschaft. Die übernehmende Gesellschaft hat ebenfalls nur eine Alleingesellschafterin nämlich die Schroeder & Co. Gesellschaft für Beteiligungen mbH & Co. KG. 2. Hinweise für die Gläubiger nach deutschem Recht gemäß § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG:2.1 Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Schroeder & Co. Vertriebsgesellschaft mbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 deutsches Umwandlungsgesetz i.V.m. § 22 deutsches Umwandlungsgesetz. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Schroeder & Co. Vertriebsgesellschaft mbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Schroeder & Co. Vertriebsgesellschaft mbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 deutsches Umwandlungsgesetz als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Schroeder & Co. Vertriebsgesellschaft mbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 deutsches Umwandlungsgesetz auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 deutsches Umwandlungsgesetz erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Schroeder & Co. Vertriebsgesellschaft mbH, Oderfelder Straße 11, 20149 Hamburg, Deutschland geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Schroeder & Co. Vertriebsgesellschaft mbH gefordert werden muss. 3. Hinweise für die Gläubiger nach österreichischem Recht gemäß §§ 8 und 13 EU- VerschG, § 226 AktG:Überträgt eine österreichische Gesellschaft ihr Vermögen auf eine aus der Verschmelzung hervorgehende Gesellschaft mit Sitz in einem anderen EU- Mitgliedstaat, ist den Gläubigern der Gesellschaft, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Der nachgelagerte Gläubigerschutz nach § 226 AktG bleibt hiervor unberührt. Den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Den Inhabern von Schuldverschreibungen und Genussrechten sind gleichwertige Rechte zu gewähren oder die Änderung der Rechte oder das Recht selbst angemessen abzugelten. Auf Verlagen ist jedem Gläubiger einer Gesellschaft, die ihr Vermögen auf eine aus der Verschmelzung hervorgehende Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat überträgt, unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der in § 221a AktG bezeichneten Unterlagen zu erteilen. Überdies werden gemäß § 3 (2) EU-VerschG i.V.m § 221a AktG bei der übertragenden Gesellschaft mindestens während eines Monats vor dem Tag der Gesellschafterversammlung, die über die Zustimmung zur Verschmelzung beschließen soll, die im Gesetz aufgezählten Verschmelzungsunterlagen gemäß §108 (3) - (5) AktG bereitgestellt. 4. Weitere Auskünfte und Unterlagen:Weitere kostenlose Auskünfte zu diesem Verschmelzungsvorgang sowie Details zu den Modalitäten für die Ausübung von Gläubigerrechten erhalten Gesellschafter, Aktionäre und Gläubiger am Sitz der übertragenden Gesellschaft in der politischen Gemeinde Salzburg unter der Geschäftsanschrift: Karolingerstraße 36, 5020 Salzburg und am Sitz der übernehmenden Gesellschaft in der politischen Gemeinde Hamburg unter der Geschäftsanschrift: Oderfelder Straße 11, 20149 Hamburg, Deutschland. Auf Verlangen erhalten die genannten Personen dort auch unverzüglich kostenlose Abschriften der betreffenden Unterlagen.

2022-04-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 04.05.2021 sowie dem Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.09.2021 mit der SCS Beteiligungsverwaltung GmbH mit Sitz in Salzburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der gemeinsame Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, und nur in Hinblick auf solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind.