Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Schuhhaus Kocken GmbH & Co. KG

Schuhgeschäft, Tamaris, Funktionale..., Funktions, Taschen/Gepäck, Gesamtbewertungen, Rückerstattungsrichtlinien
Adresse / Anfahrt
Alter Markt 11
41751 Viersen
13x Adresse:

Aachener Straße 1253
50858 Köln


Ehrenstraße 19
50672 Köln


Hohe Straße 160-168
50667 Köln


Auf dem Driesch 8
50259 Pulheim


Hauptstraße 10
41747 Viersen


Eindhovener Straße 41
41751 Viersen


Konstantinstraße 173
41238 Mönchengladbach


Hauptstraße 34
40597 Düsseldorf


Hauptstraße 104
40764 Langenfeld (Rheinland)


Bergische Landstraße 33a
51375 Leverkusen


Mühlenweg 4-6
41751 Viersen


Alter Markt 11+
41751 Viersen


Ingeborg-Friebe-Platz 43
40789 Monheim am Rhein


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-12-03:
(der Betrieb eines Schuh- und Sporteinzelhandelsgeschäftes). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Alter Markt 11, 41751 Viersen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft jeweils einzeln. Einem oder mehreren Komplementären sowie ihren Geschäftsführern kann durch Gesellschafterbeschluß Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Persönlich haftender Gesellschafter: Schuhhaus Kocken Verwaltungs GmbH, Viersen (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 15807), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-07-10:
Die Firma ist geändert. Neue Firma: Schuhhaus Kocken GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Schuhhaus Kocken o.H.G. mit Sitz in Viersen (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 4979) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing