2005-08-04: Entstanden durch Übertragung mehrerer Teile des Vermögens als Ganzes des Vereins Freie Schule Leipzig e.V., mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, VR 213) im Wege der Abspaltung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 08.06.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung vom 08.06.2005. Die Abspaltung wurde am 01.08.2005 im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.