2019-04-27: Der Verein hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 18.02.2019 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 11.03.2019 Teile des Vermögens (Betrieb und Trägerschaft der beiden Schullandheime Hobbach und Bauersberg) auf die Schullandheim Hobbach-Bauersberg gGmbH mit dem Sitz in Eschau, OT Hobbach (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 15113) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.