2005-08-17: Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2005 hat eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) wurde geändert. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Schulte-Henke, Franz-Josef, Ingenieur, Meschede-Eversberg, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2005-09-07: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2005 mit der Schulte-Henke Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Meschede (HRB 6789) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2005-10-05: Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2005 hat eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) wurden geändert. Neue Firma: Schulte-Henke GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Konstruktion, Fertigung und Vertrieb von Maschinen und Apparaten aller Art sowie Übernahme aller Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.