2011-12-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2011. Geschäftsanschrift: Lohbachstraße 10, 66687 Wadern. Gegenstand: Der Betrieb von Schulungszentren, insbesondere Firmenschulung, Weiterbildung im Bereich Wirtschaft und Industrie, Bewerbungsberatung und Berufseinstiegsbegleitung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bösen, Hugo Johann, Wadern, *10.02.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-08-06: Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) Abs. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Gegenstand: Der Betrieb von Schulungszentren, insbesondere Firmenschulung, Weiterbildung im Bereich Wirtschaft und Industrie, Bewerbungsberatung, Berufseinstiegsbegleitung und Arbeitsvermittlung.
2015-01-05: Bestellt als Geschäftsführer: Bösen, Melanie Evi, Weiskirchen, *29.08.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-08-17: Nicht mehr Geschäftsführer: Bösen, Melanie Evi, Weiskirchen, *29.08.1977.
2018-07-26: Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.07.2018 im Wege des Formwechsels in die Schulungszentrum Bösen GmbH & Co. KG mit Sitz in Wadern umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.