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Schulze Consulting Engineers for Airports GmbH

Flugbetriebsflächen, Flughafenplanung, Planungsleistungen..., Kirchheim/Teck, Hochformat, Drehen
Adresse / Anfahrt
Hans-Böckler-Straße 29
73230 Kirchheim unter Teck
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5 Ansprechpartner/Personen
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mind. 5 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-09-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2019. Geschäftsanschrift: Hans-Böckler-Straße 29, 73230 Kirchheim unter Teck. Gegenstand: Das Erbringen von Planungs- und Beratungsdienstleistungen für Luftverkehrsanlagen, insbesondere für die Bereiche Verkehrsanlagen, lngenieurbauwerke, Gebäude und technische Ausrüstungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schulze, Andreas, Kirchheim unter Teck, *18.05.1950, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Maier, Sebastian, Nürtingen, *12.11.1981, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Schulze, Andreas, Kirchheim unter Teck, *18.05.1950 als Inhaber der Firma "Andreas Schulze e.K.", Kirchheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 735908) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 14.08.2019. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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