2011-11-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.10.2011. Geschäftsanschrift: Ludwig-Jahn-Straße 18, 47906 Kempen. Gegenstand: die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m.§ 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters und des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO). Die Gesellschaft darf sich an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Gesschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch ihn allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder duch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens einer der Geschäftsführer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer oder jeweils der eine Geschäftsführer Steuerberater und der andere Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer sein. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer oder jeweils der eine Vertreter Steuerberater und der andere Wirtschaftsprüfer sein. Abweichend davon kann die Gesellschafterversammlung Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die Gesellschafterversammlung kann auch einzelne oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Geschäftsführer: André, Tönnissen, Goch, *31.03.1978; Hans, Impelmanns, Grefrath, *16.06.1968. Geschäftsführer: Schumacher, Egbert, Kempen, *21.11.1946, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-01-12: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder Prokuristen, der Wirtschaftsprüfer ist: Bergfeld, Herbert, Solingen, *31.05.1946; Ruyters, Ludger, Grefrath, *20.12.1951.