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Schuster & Nass GmbH

KFZ-Aufbereitung, Caravan-Technik, Abschleppdienst..., KFZ-Technik, Yountimer
Adresse / Anfahrt
Peiner Straße 170
38112 Braunschweig
Kontakt
27 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 27 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2010-08-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.06.2010. Geschäftsanschrift: Peiner Straße 170, 38112 Braunschweig. Gegenstand: Lackierung und Oberflächenbehandlung von Automobilen und Automobilersatz- und Karosserieteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nass, Viktor, Braunschweig, *08.03.1983; Schuster, Lukas, Braunschweig, *18.10.1983, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-09-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der S & N Kfz-Reparaturen OHG mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRA 201081) beschlossen.

2011-09-16:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2011 mit der S&N Kfz-Reparaturen OHG mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRA 201081) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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