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Schuster & Walther IT-Business GmbH

Internet und Informationstechnologie, Adaptive, Befähigungen..., Emre Sahan, Graf von Faber, Datenpakete, Internetleitungen, Leitungsmanagement, Paket-Priorisierung, Performancesteigerung
Adresse / Anfahrt
Schwabacher Straße 3
90439 Nürnberg
1x Adresse:

Im Gewerbepark A 10
93059 Regensburg


Kontakt
42 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 42 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2007-09-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2007. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb von EDV-Komplettlösungen, einschließlich aller erforderlichen Dienstleistungen, wie Projektierung, Schulung und externer Betreuung sowie alle Leistungen im Zusammenhang mit EDV-, Telekommunikations- sowie Kopiersystemen, insbesondere deren Wartung und Reparatur bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und deren Mandanten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Huber, Günther, Wendelstein, *06.09.1941; Tews, Harald, Pettstadt, *30.03.1956; Zinkel, Norbert, Langenzenn, *08.06.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-03-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 175.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 8 (Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse), 9 (Beirat), 10 (Jahresabschluss, Ergebnisverwendung),13 (Austritt aus der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 200.000,00 EUR. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Huber, Günther, Wendelstein, *06.09.1941; Tews, Harald, Pettstadt, *30.03.1956; Zinkel, Norbert, Langenzenn, *08.06.1968.

2008-05-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2008 hat die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 5 (Geschäftsjahr), 9 (Beirat), 10 (Jahresabschluss, Ergebnisverwendung), 11 (Verfügungen über Geschäftsanteile, Vorkaufsrecht), 13 (Austritt aus der Gesellschaft). der Satzung beschlossen.

2010-10-22:
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Schwabacher Straße 3, 90439 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Huber, Günther, Wendelstein, *06.09.1941.

2018-10-11:
Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Tews, Harald, Pettstadt, *30.03.1956; Zinkel, Norbert, Langenzenn, *08.06.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-10-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.10.2018 hat die Änderung der §§ 6 Ziffer 3 , 8 Abs. (8) (Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse), 10 Abs. (3) (Jahresabschluss, Ergebnisverwendung), 13 Abs. (6 und 7) (Austritt aus der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. § 9 entfällt.

2019-11-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2019 hat die Änderung des § 1 Abs. (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Schuster & Walther IT-Business GmbH. Einzelprokura: Graf von Faber-Castell, Lothar-Alexander, Nürnberg, *29.03.1960; Seibold, Tanja, Nürnberg, *13.03.1984. Die Schuster & Walther IT-Business GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 23797) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.09.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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