2016-02-02: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten gemeinsam. Partner: Ernst, Alfred, Steuerberater, Schorndorf, *19.04.1952; Schuster, Michael, Steuerberater, Ebersbach an der Fils, *17.02.1978, jeweils einzelvertretungsberechtigt.