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Schwäbische Albumfabrik GmbH & Co. KG

Brevo, Sammelsysteme, Geo-Ip..., Verarbeitende Firma, Zustimmung zur Datenweitergabe, Fingerabdruck-Icon, Banknoten, Filter&Einstellungen, Tracking Verarbeitende, SAFE_Album
Adresse / Anfahrt
Ermsstraße 60
72658 Bempflingen
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-26:
Geschäftsanschrift: Ermsstr. 60, 72658 Bempflingen.

2011-03-28:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.02.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SAFE-Prüftechnik GmbH", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 354247) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-10-31:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "REWA Collection GmbH", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 351593) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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