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Schwab GmbH

Anti-Spam-Schutz, Betonstein, Gartenplatten..., Straton®, Planosad®, Imprägnierung, Betonstufen, Betonsteinwerk, Betonwerksteinprodukte, Betonwerkstein
Adresse / Anfahrt
Zaberstraße 32
71083 Herrenberg
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2008-12-08:
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 13.08.2008 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag Vermögensteile (Teilbetrieb Horb-Dettingen) zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schwab-Stein GmbH", Horb am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 728017) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-07-18:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schwab, Ernst, Schlosser, Herrrenberg.

2013-02-04:
Bestellt als Geschäftsführerin: Schwab, Eveline, geb. Schmidli, Herrenberg, *13.02.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-02-11:
Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführerin: Schwab, Eveline, geb. Schmidli, Herrenberg, *13.02.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-09-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Abs. 2 und 3 beschlossen.

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