Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Schwaben Mobil Werner Ziegelmeier GmbH

§, Gelegenheitsverkehr, Oldtimerfahrten..., Omnibusunternehmen, Ausflugs
Adresse / Anfahrt
Albert-Einstein-Straße 10
86399 Bobingen
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-07-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.06.2018. Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Straße 10, 86399 Bobingen. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Omnibusunternehmens im Linien-, Schul- und Gelegenheitsverkehr, Vermittlung von Reisen, innerstaatlicher und grenzüberschreitender Verkehr mit Mietwagen, Vermietung von firmeneigenen Fahrzeugen an Dritte/Selbstfahrer sowie Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und/oder Gebäuden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: van der Werf, Markus, Gersthofen, *26.08.1971; Ziegelmeier, Kurt, Mickhausen, *18.08.1970. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Reiter, Andreas, Oberottmarshausen, *27.05.1974.

2018-08-11:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 31.07.2018 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2018 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 31.07.2018 Teile des Vermögens von der Schwaben Mobil Nahverkehr Service GmbH mit dem Sitz in Bobingen (Amtsgericht Augsburg HRB 13722) - künftig mit dem Sitz in Ulm (Amtsgericht Ulm 00 AR 1532/18) - übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.