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Schwabenroller GmbH

Motorradhändler, Fahrzeugprogramm, Jebenhausen..., Lambretta, Piaggio, Vespa, Alloy, GTS, Schwaben-Bike
Adresse / Anfahrt
Blasengasse 5
73035 Göppingen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-08-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2011. Geschäftsanschrift: Blasengasse 5, 73035 Göppingen. Gegenstand: Der Handel, der Verkauf und die Wartung von Fahrzeugen aller Art, insbesondere von motorisierten Zweirädern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kälberer, Frank, Göppingen, *22.06.1977; Pitterle, Daniel, Göppingen, *06.12.1979, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-07-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und § 3 (Stammkapital) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: - Der Handel, der Verkauf und die Wartung von Fahrzeugen aller Art, insbesondere von motorisierten Zweirädern - Handel und Consulting mit Telekommunikationsdienstleistungen sowie die Vermittlung von und der Einzelhandel mit Telekommunikations- und IT-Produkten. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.07.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schwaben-Phone GmbH", Göppingen (Amtsgericht Ulm HRB 726740) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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