2006-10-26: Die Hauptversammlung vom 29.06.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
2007-07-02: Die Gesellschaft hat am 18.06.2007 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "Jan Thorbecke Verlag GmbH", Ostfildern (Amtsgericht Stuttgart HRB 213943) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.
2007-09-10: Die Hauptversammlung vom 29.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Einberufung der Hauptversammlung, Teilnahmerecht) durch Hinzufügen eines neuen Absatzes 4 beschlossen.
2007-11-12: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.07.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Jan Thorbecke Verlag GmbH", Ostfildern (Amtsgericht Stuttgart HRB 213943) "Schwabenverlag Media GmbH", Ostfildern (Amtsgericht Stuttgart HRB 214003) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-06-22: Die Hauptversammlung vom 19.05.2009 hat die Änderung der Satzung in § 15 Ziff. 3 (Einberufung der Hauptversammlung, Teilnahmerecht) beschlossen.
2011-06-14: Die Gesellschaft hat am 08.06.2011 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2015-05-28: Die Hauptversammlung vom 18.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Einberufung der Hauptversammlung, Teilnahmerecht) und § 21 (Bekanntmachungen) beschlossen.
2016-05-11: Die Hauptversammlung vom 02.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 3 beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.05.2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 01.05.2021 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.000.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016).
2017-06-14: Die Hauptversammlung vom 22.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 3 beschlossen. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.05.2016, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.000.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2016) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.05.2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 01.04.2022 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 1.000.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital ).Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat am 24.05.2017 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2020-07-02: Die Gesellschaft hat am 30.06.2020 den Verschmelzungsvertrag vom 29.06.2020 zwischen "Alte Süddeutsche Verlagsgesellschaft Ulm mbH", Ulm und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.
2020-08-20: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.06.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Alte Süddeutsche Verlagsgesellschaft Ulm mbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 23) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-10-14: Die Gesellschaft hat am 09.10.2020 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.