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Schwadorf GmbH & Co. KG

Datenverarbeitung, Zustandsberichte, Braunsfeld..., Kurzbewertung, BVSK, Prüfberichte, ADAC-Vertragssachverständiger, Akustikkamera, Ditest, Meistgefragte, Abendtermine
Adresse / Anfahrt
Scheidtweilerstraße 17
50933 Köln
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-01:
(die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Qualitätsmanagement in der Kfz.- und Versicherungsbranche sowie das Betreiben eines KfZ-Sachverständigenbüros und aller damit zusammenhängender Dienstleistungen, insbesondere die Erstellung von Kraftfahrzeughaftpflichtschaden-Gutachten, von Kaskogutachten und Gerichtsgutachten, die Erstellung von Kurzbewertungen und Langgutachten nach dem Classic Data Standard für Oldtimer, Youngtimer, Exoten und Jungfahrzeuge, die Erstellung von vorgerichtlichen Beweissicherungsgutachten sowie von Wohnmobil- und Wohnanhänger-Gutachten und die Erstellung sonstiger technischer Gutachten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Scheidtweilerstraße 17, 50933 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Probaris GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 41586), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-11-16:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.10.2021 und des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 26.10.2021 das einzelkaufmännische Unternehmen Sachverständigenbüro Georg Schwadorf e.K. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 35685) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.