2005-01-03: Die Schwan-STABILO Schwanhäußer Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Heroldsberg (Amtsgericht Fürth HRB 6422) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2004 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Eingetreten Persönlich haftende Gesellschafterin: Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH, Heroldsberg (Amtsgericht Fürth HRB 10015), Die persönlich haftende Gesellschafterin sowie deren jeweilige Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Durch die Verschmelzung durch Aufnahme ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: Firma Schwan-STABILO Schwanhäußer Verwaltungs GmbH, Heroldsberg (AG Fürth, HRB 6422). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-07-15: Geschäftsanschrift: Schwanweg 1, 90562 Heroldsberg. Prokura erloschen: Handt, Wolfgang, Neunkirchen am Brand, *01.06.1949. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Reim, Martin, Stein, *04.02.1964.
2011-12-01: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Hildenbrand, Thomas, Weißenburg, *12.10.1962.
2017-10-14: Prokura erloschen: Seger, Dieter, Lauf/Pegnitz, *19.10.1964. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Rosenbaum, Nils, Nürnberg, *09.06.1970.
2019-01-09: Die Karl Meisenbach Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Fischbachtal ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.09.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-07-31: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Niehusen, Gunnar, Roth, *22.02.1976.
2021-05-20: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Kühner, Thiemo, Altdorf, *02.04.1973.