2012-12-12: Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen.
2014-12-11: Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Jahresabschluss, Ergebnisverwendung) beschlossen.
2020-03-12: Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2,32 EUR auf 32.725,00 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. 32.725,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Fuhlbohm, Mathias, Ehra-Lessien, *31.01.1985, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwankhaus, Horst, Elektromeister, Hankensbüttel, *22.04.1954.
2021-01-25: Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Fuhlbohm, Mathias, Ehra-Lessien, *31.01.1985, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-01: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.10.2021 mit der Fuhlbohm UG mit Sitz in Ehra-Lessien verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.