2016-09-13: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 11.07.2016 das einzelkaufmännische Unternehmen Rolf Schwarz e.K., Inhaber Martin Schwarz mit Niederlassung in Malente (Amtsgericht Lübeck, HRA 153 EU) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.