2017-02-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.01.2017. Geschäftsanschrift: Gerbergasse 10, 52511 Geilenkirchen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die Vermietung, die Projektentwicklung, die Immobilienvermittlung, die Hausverwaltung und Hausmeisterdienste. Die Gesellschaft ist im In- und Ausland zu allen Tätigkeiten im Interesse des Gesellschaftszwecks berechtigt, auch zur Gründung und zum Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sowie zur Errichtung von Zweigniederlassungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schwarz, Michael Lothar, Geilenkirchen, *07.10.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-02-03: Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Baesweiler beschlossen. Baesweiler. Geschäftsanschrift: Pascalstraße 5, 52499 Baesweiler.
2020-07-08: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.06.2020 mit der Waldtstadt Facility Management UG mit Sitz in Halle (Amtsgericht Stendal HRB 20337) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.