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Schwarzwaldverein Ortsverein Calw e.V. Jürgen Rust

Wanderheim, Hörfunk, Eigenart und Schönheit..., Erholungslandschaft, Naturlandschaft Schwarzwald
Adresse / Anfahrt
Welzbergweg 28
75365 Calw
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-08-06:
Der Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des "Schwarzwaldvereins, Ortsgruppe Stammheim e.V." in Calw-Stammheim, Amtsgericht Calw, VR 390, aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.04.2012 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 13.06.2012 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 15.06.2012. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen können, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet ist, § 22 Abs. 1 UmwG.

2012-11-09:
Turn- und Sportgesellschaft Reutlingen 1843 e. V. , Reutlingen , ( , ).Der Verein -übertragender Rechtsträger- hat gemäß Spaltungsvertrag vom 19.06.2012, dem die Mitgliederversammlung des Vereins am 12.07.2012 zugestimmt hat, seine gesamte Fußballabteilung im Wege der Abspaltung zur Aufnahme auf den Verein TSG Young Boys Reutlingen e. V., Sitz Reutlingen (AG Reutlingen VR 1316) - übernehmender Rechtsträger- übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht. Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.