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Schweizer Kinobetriebe GmbH & Co. KG

Kinopark, Ostalb, Capitol..., Kinos, Filmhighlights, KinoRegina
Adresse / Anfahrt
Siemensstraße 79
89520 Heidenheim an der Brenz
3x Adresse:

Eduard-Pfeiffer-Straße 7-13
73430 Aalen


Karlstraße 12
73479 Ellwangen (Jagst)


Hauptstraße 3
89522 Heidenheim an der Brenz


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-08-21:
Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Stuttgart nach Heidenheim an der Brenz verlegt. Bisher: "BWBS 73. GmbH & Co. KG"; nun: Änderung der Geschäftsanschrift: Siemensstraße 79, 89520 Heidenheim an der Brenz. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Schweizer Kinobetriebe Verwaltung GmbH, Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm HRB 735537), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: BWB PhG GmbH, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 722335).

2017-09-19:
Der Einzelkaufmann Schweizer, Ralf-Christian, Heidenheim an der Brenz, *14.04.1966 hat als Inhaber der Firma "Ralf-Christian Schweizer e.K.", Heidenheim an der Brenz einen Teil des von ihm betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.08.2017 und des Versammlungsbeschlusses vom 11.08.2017 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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