2006-07-14: Nicht mehr Vorstand: Lange, Helmut-Paul, Kaufmann, Schwelm.
2007-08-06: Die Vertreterversammlung vom 21.06.2007 hat eine Änderung des Status in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiterhin wurden die Änderungen in § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Handelsgesellschaft), § 10 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 11 (Auseinandersetzung), § 12 (Rechte der Mitglieder), § 13 (Recht auf wohnliche Versorgung), § 14 (Überlassung von Wohnungen und Eigenheimen), § 15 (Pflichten der Mitglieder), § 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 17 (Kündigung freiwillig übernommener Anteile), § 21 (Vorstand), § 23 (Sorgfaltspflicht des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Stellung der Vertreter), § 31 (Vertreterversammlung), § 32 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 33 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 35 (Mehrheitserfordernisse), § 36 (Auskunftsrecht), § 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung), § 42 (Bekanntmachungen), § 43 (Prüfung), § 44 (Auflösung) beschlossen. Ferner wurde die Wahlordnung in den §§ 2, 4, 5, 6, 9 , 10, 12, 14, 15, 16, 17 und 18 geändert. Neuer Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder. Zu diesem Zweck errichtet, erwirbt und bewirtschaftet sie Wohnungen, Garagen und Folgeeinrichtungen in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Die Genossenschaft kann darüber hinaus Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, bewirtschaften und betreuen; sie kann im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe sowie soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Bestimmungen des § 1 Abs. 2 GenG sind zu beachten. Die Genossenschaft kann lnhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. Sie kann Spareinlagen hereinnehmen. Die Genossenschaft soll möglichst ihren Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG ausrichten. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
2009-08-28: Die Vertreterversammlung vom 24.06.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) und 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) beschlossen.
2010-08-20: Bestellt zum Vorstand: Erlenkötter, Berndt, Schwelm, *19.11.1963.
2011-03-04: Nicht mehr Vorstand: Westermann, Gerd, Kaufmann, Gevelsberg.
2011-11-11: Nicht mehr Vorstand: Klein-Vehne, Günter, Bankdirektor, Ennepetal.
2014-09-08: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Celik, Murat, Schwelm, *21.03.1986. Prokura erloschen: Fuchs, Manfred, Schwelm.
2016-02-29: Nicht mehr Vorstand: Pfaffenbach, Joachim, Regierungsdirektor, Schwelm. Bestellt zum Vorstand: Röllecke, Harald, Dortmund, *04.12.1953.
2019-09-24: Die Vertreterversammlung vom 26.06.2019 hat die Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen. Weiterhin wurde die Neufassung der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmiglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. Es besteht keine Nachschusspflicht. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.