2011-06-30: Schwender Energie- und Gebäudetechnik GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Limmersdorfer Str. 3, 95349 Thurnau. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Schwender Verwaltungs- und Dienstleistungs-GmbH, Thurnau (Amtsgericht Bayreuth HRB 4188), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Schwender, Margareta, Thurnau, *30.03.1920; Schwender Gesellschaft für Wärme- und Sanitärtechnik mbH, Thurnau (AG Bayreuth HRB 2268).
2021-02-09: Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 08.12.2020 sowie Beschluss ihrer außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 08.12.2020 und Beschluss der außerordentlichen Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 08.12.2020 Teile des Vermögens (gesamte Beteiligung an der Huber Haus-Technik GmbH, Jahnsdorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 1837 sowie Bankguthaben) auf die Schwender Verwaltungs- und Dienstleistungs-GmbH mit dem Sitz in Thurnau (Amtsgericht Bayreuth HRB 4188) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-01-12: Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Schwender Energie- und Gebäudetechnik GmbH mit dem Sitz in Thurnau beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-01-14: Der Formwechsel wurde am 12.01.2022 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen .