2015-08-03: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 i.V.m. § 43 a Bs. 4 WPO sowie gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Herrmann, Bernhard, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Ammerbuch, *12.06.1958; Schwenker, Martin, Steuerberater, Neubulach, *09.11.1982, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-11-25: Errichtet: Zweigniederlassung unter der Firma: Herrmann & Schwenker PartGmbB Zweigniederlassung Neubulach, 75387 Neubulach. Gegenstand geändert; nun: Die gemeinschaftliche Ausübung eines freien Berufes der Partner als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen. Vorbehaltsaufgaben des Wirtschaftsprüfers sind vom Partnerschaftszweck ausgeschlossen.