2006-12-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.11.2006. Gegenstand: Der Direktvertrieb von Reitsportartikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer: Müller, Nadja, Uedem, *12.04.1973, einzelvertretungsberechtigt.
2010-05-14: Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen. Geschäftsanschrift: Buchholter Straße 7, 47589 Uedem. 50.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Voss, Marcus, Coesfeld, *21.05.1969, einzelvertretungsberechtigt.
2014-07-18: Nicht mehr Geschäftsführer: Voss, Marcus, Coesfeld, *21.05.1969.
2015-04-27: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.03.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.03.2015 mit der Silas GmbH mit Sitz in Uedem (Amtsgericht Kleve, HRB 11414) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.