Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Securina24 GmbH

Geldzählmaschine, Münzzähler, Geldzählmaschinen..., Münzzählmaschinen, Wertzähler, Geldzähler, Monate Bestätigter, Monate Bestätigter Kauf, Bestätigter Kauf, Münzrollen
Adresse / Anfahrt
Oehleckerring 11
22419 Hamburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2014-12-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2014. Geschäftsanschrift: Oehleckerring 11, 22419 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf - Import und Export und Handel von Edelmetallen und Schmuck, Tierbedarf, elektronischen Maschinen insbesondere auch Geldzählmaschinen, Haushaltswaren, Bekleidung, Dekorationsartikel, Artikel für die Sicherheit, Gegenständen aus Porzellan und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Erbringung von Dienstleistungen und Beratung in diesem Zusammenhang. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Schulz, Mario, Hamburg, *15.05.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Schulz, Mario, Hamburg, *15.05.1965 unter der Firma Securina24 Mario Schulz eK in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 116930) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.07.2014. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.12.2014 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Unternehmen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing