2009-02-05: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.01.2009. Geschäftsanschrift: Berghauser Straße 62, 42859 Remscheid. Gegenstand: Die Verwaltung von und Beteiligung an Unternehmen, insbesondere der Security-Leiner GmbH & Co. KG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Leiner, Ulrich, Remscheid, *11.01.1953, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-11-22: Änderung zur Geschäftsanschrift: Halle 4, 42897 Remscheid.
2019-08-28: Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Security-Leiner GmbH & Co. KG, Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, HRA 22700) beschlossen. Weiterhin wurde der Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand) geändert. Neue Firma: Security-Leiner GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Planung und Beratung und sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sicherheitstechnik, Videotechnik, Security-Managementsystemen, Leitwarten, Infoterminals, Anzeige-Display, Zutrittskontrollsystemen, LAN-Netzwerk-Komponenten, Security-Netzwerkmanagement, Fernwirkgeräten, GPS-Ortung und Funktechnik. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR.
2019-08-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.07.2019 mit der Security-Leiner GmbH & Co. KG mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, HRA 22700) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.