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Seel Schweißtechnik GmbH

Schweißarbeiten, WIG-Schweißen, Schweißungen..., Laser-Schweißen, E-Schweißen, Feinblechindustrie, Querschnitten, Werkstoffdicken
Adresse / Anfahrt
Industriestraße 4
42551 Velbert
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-12-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2008. Geschäftsanschrift: Industriestraße 4, 42551 Velbert. Gegenstand: Die industrielle Metallbearbeitung und Schweißtechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Seel, Wladimir, Velbert, *27.05.1963; Seel, Alexander, Velbert, *14.12.1984, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-09-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung zur Aufnahme des einzelkaufmännischen Unternehmens unter der Firma Wladimir Seel Metallbearbeitung e.K. mit dem Sitz in Velbert (Amtsgericht Wuppertal, HRA 22809) beschlossen. 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 25.08.2009 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Seel, Wladimir, Velbert, *27.05.1963 unter der Firma Wladimir Seel Metallbearbeitung e.K. in Velbert (Amtsgericht Wuppertal, HRA 22809) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-09-17:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.09.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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