2020-05-19: Firma: Seidel & Goldenberg Finanzdienstleistungen GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Oberhofer Weg 4, 12209 Berlin; Gegenstand: Die gewerbsmäßige Vermittlung von und Beratung zu Finanzanlagen im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes im Sinne des § 34 f GewO, nicht jedoch die Honorar-Finanzanlagenberatung im Sinne von § 34 h GewO. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, für die eine Erlaubnis nach dem KWG erforderlich ist. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist das Unternehmen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Anteile oder Aktien an Hedgefonds im Sinne von § 283 KAGB werden nicht vermittelt. Die Vermittlung von Immobiliendarlehen im Sinne des § 34 i GewO, die Vermittlung von Immobilien im Sinne des § 34 c GewO und die Vermittlung von Versicherungen im Sinne des § 34 d GewO. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.
Goldenberg, Stefan, *04.04.1959, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Seidel, Adam Walter, *04.11.1950, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.04.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Seidel & Goldenberg Finanzdienstleistungen oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 57005 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 27.04.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2022-01-11: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Kranzer Straße 6/7, 14199 Berlin