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Seipel Transport + Logistik GmbH & Co. KG

Spedition, Gütertransport von Teil, Logistikangebot..., Fortan, Komplettladungen, Umfirmierung, Geschäftsfeld, Gütern, Luftfracht, Geschäftsräume, Standorten
Adresse / Anfahrt
Bei den Stockwiesen 33+35
64823 Groß-Umstadt
1x Adresse:

Werner-Heisenberg-Straße 25
64823 Groß-Umstadt


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-03-20:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bei den Stockwiesen 35, 64823 Groß-Umstadt. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere vorhanden, vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam oder ein persönlich haftender Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Seipel Verwaltungs-GmbH, Groß-Umstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 98691), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-07-16:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Klaus Werner Seipel, Groß-Umstadt, *18.05.1954 unter der Firma Werner Seipel, Inh. Klaus Werner Seipel in Groß-Umstadt (AG Darmstadt, HRA 31437) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.